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V122/01•Verfassungsgerichtshof V122/01
V122/01Verfassungsgericht18.06.2002
Abgabenbegriff, Gebühr, Interessentenbeiträge, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Kanalisation Abgaben, Verordnung Kundmachung
Die Kanalgebührenordnung der Gemeinde Prägraten am Großvenediger vom 20. März 1997, kundgemacht durch Auflage im Gemeindeamt vom 21. März 1997 bis zum 7. April 1997, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2002 in Kraft.
Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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