Verfassungsgerichtshof B1489/01

B1489/01Verfassungsgericht19.06.2002

Regest

EU-Recht, Meinungsäußerungsfreiheit, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Werbung, Werbeverbot (Rechtsanwälte)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1489/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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