Verfassungsgerichtshof B1259/01 ua

B1259/01 uaVerfassungsgericht19.06.2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1259/01 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2002

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.143,68 (mithin zusammen € 4.287,36) bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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