Verfassungsgerichtshof B1432/96 ua

B1432/96 uaVerfassungsgericht26.06.2002

Regest

VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1432/96 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2002

Spruch

Den Anträgen des Vertreters zur Verfahrenshilfe auf Ersatz von Barauslagen in der Höhe von insgesamt 53,16 € wird hinsichtlich von 6,01 € stattgegeben.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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