Verfassungsgerichtshof B228/01

B228/01Verfassungsgericht26.06.2002

Regest

Kollegialbehörde, Rundfunkkommission, Behördenzusammensetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B228/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2002

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den bekämpften Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit EUR 1090,09 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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