Verfassungsgerichtshof B2112/00

B2112/00Verfassungsgericht26.06.2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2112/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2002

Spruch

1. Die Erstbeschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, der Erstbeschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

2. Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.

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