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G325/01•Verfassungsgerichtshof G325/01
G325/01Verfassungsgericht27.06.2002
Erwerbsausübungsfreiheit, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Gesundheitswesen, Fleischbeschau, Rechtspolitik, Vertrauensschutz, Veterinärwesen, Fleischuntersuchung, VfGH / Individualantrag
Der Antrag auf Aufhebung des §6 Abs3 des Fleischuntersuchungsgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2001 wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Aufhebung des Art2 Abs3 des Bundesgesetzes, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 73/2001, wird abgewiesen.
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