Verfassungsgerichtshof B1230/01 - B1231/01

B1230/01 - B1231/01Verfassungsgericht27.06.2002

Regest

Gemeinderecht, Selbstverwaltungsrecht, Schulen, Minderheiten, Schulorganisation, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1230/01 - B1231/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gemeinde durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.