Verfassungsgerichtshof B1231/01

B1231/01Verfassungsgericht28.06.2002

Regest

Gemeinderecht, Selbstverwaltungsrecht, Schulen, Minderheiten, Schulorganisation, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1231/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2002

Spruch

1. Die Behandlung der Beschwerde wird, insoweit sie von der Gemeinde Eisenkappel-Vellach erhoben wurde, abgelehnt; die Beschwerde wird insoweit dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen und der Antrag auf Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof abgewiesen.

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