Verfassungsgerichtshof B171/02

B171/02Verfassungsgericht28.09.2002

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Determinierungsgebot, Meinungsäußerungsfreiheit, Verordnung, RechtsV, VerwaltungsV, Werbeabgabe, Erlaß

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B171/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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