Verfassungsgerichtshof B891/02 ua

B891/02 uaVerfassungsgericht30.09.2002

Regest

Kreditwesen, Bankwesen, Bankenaufsicht, Kompetenz Bund - Länder, Bedarfskompetenz, Kostentragung (Verwaltungsverfahren), Rechnungshof, Ausgliederung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B891/02 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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