Verfassungsgerichtshof B423/01

B423/01Verfassungsgericht30.09.2002

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Behördenzuständigkeit, Polizei, Unabhängiger Verwaltungssenat

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B423/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2002

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.339,88 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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