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B1589/99•Verfassungsgerichtshof B1589/99
B1589/99Verfassungsgericht02.10.2002
Baurecht, Baubehörden, Nachbarrechte, Ersatzbescheid, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH), Gemeinderecht, Aufsichtsrecht (Gemeinde), Vorstellung, Verhandlung mündliche, Präklusion von Einwendungen, VfGH / Sachentscheidung Wirkung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit € 2.143,68 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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