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V82/01•Verfassungsgerichtshof V82/01
V82/01Verfassungsgericht08.10.2002
Abfallwirtschaft, Verordnungserlassung, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Bedenken, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung
I. 1. §2 der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen, BGBl. Nr. 646/1992, idF BGBl. II Nr. 426/2000 wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2003 in Kraft.
2. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt II kundzumachen.
II. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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