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G267/01 ua•Verfassungsgerichtshof G267/01 ua
G267/01 uaVerfassungsgericht10.10.2002
Erwerbsausübungsfreiheit, EU-Recht Richtlinie, Fernmelderecht, Meinungsäußerungsfreiheit, Werbung, VfGH / Individualantrag, VfGH / Zurücknahme
1. Das Verfahren wird insoweit, als beantragt wurde, §12 Abs3 des Wertpapieraufsichtsgesetzes, BGBl. 753/1996, aufzuheben, eingestellt.
2. Im Übrigen, also hinsichtlich §101 des Telekommunikationsgesetzes 1997 idF BGBl. I 188/1999 und §104 Abs3 Z24 leg.cit. idF BGBl. I 26/2000, wird der Antrag auf Aufhebung abgewiesen.
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