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G117/02; G74/00•Verfassungsgerichtshof G117/02; G74/00
G117/02; G74/00Verfassungsgericht12.10.2002
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Entschädigung, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Kompetenz sukzessive, Verwaltungsverfahren, Fristen (Verwaltungsverfahren), Zuständigkeit Verwaltungsverfahren, Instanzenzug, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Verwerfungsumfang, Zuständigkeit der Gerichte, civil rights
I. In §34 Abs5 des Gesetzes vom 25. Juni 1974 über die Raumordnung im Lande Steiermark (Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974), LGBl. Nr. 127/1974 idF LGBl. Nr. 59/1995, werden im 3. und 4. Satz jeweils die Worte "der Höhe" als verfassungswidrig aufgehoben.
Der Landeshauptmann von Steiermark ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
II. Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.
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