Verfassungsgerichtshof B1144/02

B1144/02Verfassungsgericht25.11.2002

Regest

Baurecht, Enteignung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1144/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2002

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren wird eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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