Verfassungsgerichtshof B816/00

B816/00Verfassungsgericht25.11.2002

Regest

Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, Versteigerung exekutive, Kompetenz Bund - Länder Zivilrechtswesen, Kompetenz Bund - Länder Grundverkehr, Annexmaterie

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B816/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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