Verfassungsgerichtshof B234/00

B234/00Verfassungsgericht25.11.2002

Regest

Behördenzuständigkeit, EU-Recht Richtlinie, Vergabewesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B234/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2002

Spruch

Der Bund ist durch den bekämpften Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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