Verfassungsgerichtshof G318/02

G318/02Verfassungsgericht26.11.2002

Regest

Einkommensteuer, Vorauszahlungen, Finanzverfahren, Schätzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G318/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2002

Spruch

Die Ziffern 2 und 3 des §121 Abs5 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988), BGBl. Nr. 400, in der Fassung BGBl. I Nr. 59/2001, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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