Verfassungsgerichtshof B1232/02

B1232/02Verfassungsgericht26.11.2002

Regest

Ärzte Versorgung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1232/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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