Verfassungsgerichtshof B993/01

B993/01Verfassungsgericht26.11.2002

Regest

Bescheidbegründung, Schulen, Schulbehörden (des Bundes)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B993/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines bevollmächtigten Vertreters die mit € 2143,68 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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