Verfassungsgerichtshof B697/00

B697/00Verfassungsgericht27.11.2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B697/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.143,68 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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