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B1693/01•Verfassungsgerichtshof B1693/01
B1693/01Verfassungsgericht02.12.2002
Behinderte, Invalideneinstellung, Vergabewesen
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.143,68 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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