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B1256/01•Verfassungsgerichtshof B1256/01
B1256/01Verfassungsgericht03.12.2002
Baurecht, Baubewilligung, Feststellungsbescheid, Bindung (der Verwaltungsbehörden an Bescheide), Übergangsbestimmung, VfGH / Aufhebung Wirkung
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit 2.143,68 €
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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