Verfassungsgerichtshof V21/02

V21/02Verfassungsgericht05.12.2002

Regest

VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V21/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.2002

Spruch

Das Land Tirol ist schuldig, dem Antragsteller die mit € 2.142,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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