Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G296/02•Verfassungsgerichtshof G296/02
G296/02Verfassungsgericht05.12.2002
Vertrauensschutz, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Bedenken, Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht, Rückwirkung
I. 1. §39 Abs6a des Bundesgesetzes vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl. Nr. 139/1979, idF des Art12 Z1 des Budgetbegleitgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 47/2001, und ArtIV Abs1g WGG idF des ArtV Z12 des Wohnungseigentumsbegleitgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 71, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Die aufgehobenen Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.
3. §39 Abs6a WGG idF des Art87 Z5 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, tritt wieder in Wirksamkeit.
II. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.