Verfassungsgerichtshof B890/02 ua

B890/02 uaVerfassungsgericht07.12.2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B890/02 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.2002

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit je € 2.142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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