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G185/02•Verfassungsgerichtshof G185/02
G185/02Verfassungsgericht11.12.2002
Sanierung, Gesetz, Oberste Organe der Vollziehung, Vergabewesen, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit
Die Wortfolge "das Land," in §12 Abs1 Z1 des Steiermärkischen Vergabegesetzes 1998 - StVergG, LGBl. für das Land Steiermark Nr. 74, war bis zum Ablauf des 31. August 2002 verfassungswidrig.
Der Landeshauptmann von Steiermark ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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