Verfassungsgerichtshof B1609/01

B1609/01Verfassungsgericht11.12.2002

Regest

Einkommensteuer, Gewinn, Rückstellungen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1609/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig die mit EUR 2.143,68 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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