Verfassungsgerichtshof B1597/01

B1597/01Verfassungsgericht11.12.2002

Regest

Asylrecht, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Übergangsbestimmung, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Anlaßverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1597/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 1.962 € be stimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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