Verfassungsgerichtshof B1546/01

B1546/01Verfassungsgericht11.12.2002

Regest

Determinierungsgebot, Dienstrecht, Berufungskommission, Versetzung, Verwendungsänderung, Post- und Fernmelderecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1546/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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