Verfassungsgerichtshof B1542/00 ua

B1542/00 uaVerfassungsgericht11.12.2002

Regest

EU-Recht Vorabentscheidung, Vergabewesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1542/00 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer verfassungswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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