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G194/02; V45/02•Verfassungsgerichtshof G194/02; V45/02
G194/02; V45/02Verfassungsgericht12.12.2002
Datenschutz, EDV, Exekutionsrecht, Gericht, Justizverwaltung - Gerichtsbarkeit, VfGH / Präjudizialität, Zivilprozeß, Akteneinsicht, Rechtsverkehr elektronischer
1. Das zu G194/02 protokollierte Gesetzesprüfungsverfahren wird eingestellt.
2. §1 Abs1 Z1 und Abs2 Z1 der Verordnung des Bundesministers für Justiz über die elektronische Einsicht in Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens BGBl. Nr. 1996/498 wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit 31. Dezember 2003 in Kraft.
Der Bundesminister für Justiz ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt II kundzumachen.
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