Verfassungsgerichtshof B1319/02

B1319/02Verfassungsgericht24.02.2003

Regest

VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Abänderung und Behebung von amtswegen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1319/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2003

Spruch

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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