Verfassungsgerichtshof V73/02

V73/02Verfassungsgericht25.02.2003

Regest

Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Verordnungserlassung, Anhörungsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V73/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2003

Spruch

Punkt 1. der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 4. November 1993, Z4-59/15-8/93, mit dem für das gesamte Ortsgebiet von Volders eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h verfügt wurde, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.