Verfassungsgerichtshof B1672/02 ua

B1672/02 uaVerfassungsgericht25.02.2003

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1672/02 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2003

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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