Verfassungsgerichtshof V1/02 ua

V1/02 uaVerfassungsgericht03.03.2003

Regest

Einkommensteuer, Pensionsvorsorge, Bankwesen, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V1/02 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2003

Spruch

I. Die Hauptbegehren werden hinsichtlich der Wortfolgen "auch bei geänderter Geschäftsgrundlage", "Verpfändung, Veräußerung, Rückgabe" in §1 Abs2 sowie hinsichtlich des §1 Abs3 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Anteile an Pensionsinvestmentfonds, BGBl. II 447/1999, abgewiesen.

II. Die darüber hinausgehenden Hauptbegehren und die Eventualanträge werden zurückgewiesen.

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