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B78/02•Verfassungsgerichtshof B78/02
B78/02Verfassungsgericht04.03.2003
Baurecht, Baupolizei, Gemeinderecht, Aufsichtsrecht, Selbstverwaltungsrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Kosten, VfGH / Legitimation, Auslegung eines Bescheides
Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Selbstverwaltung verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gemeinde zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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