Verfassungsgerichtshof G210/02

G210/02Verfassungsgericht05.03.2003

Regest

Abfallwirtschaft, Gewerberecht, Nachbarrechte, Betriebsanlagen, Umweltschutz, Parteistellung Gewerberecht, VfGH / Präjudizialität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G210/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2003

Spruch

§81 Abs2 Z7 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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