Verfassungsgerichtshof B1329/02

B1329/02Verfassungsgericht13.03.2003

Regest

Versammlungsrecht, Verwaltungsverfahren, Fristen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1329/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2003

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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