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B1057/02•Verfassungsgerichtshof B1057/02
B1057/02Verfassungsgericht13.03.2003
Dienstrecht, Verjährung, Ermittlungsverfahren
Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt I.1.a) des bekämpften Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit EUR 2.142 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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