Verfassungsgerichtshof B1057/02

B1057/02Verfassungsgericht13.03.2003

Regest

Dienstrecht, Verjährung, Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1057/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt I.1.a) des bekämpften Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit EUR 2.142 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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