Verfassungsgerichtshof B842/02

B842/02Verfassungsgericht13.03.2003

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Zurücknahme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B842/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2003

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungsbestimmungen in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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