Verfassungsgerichtshof B785/02

B785/02Verfassungsgericht13.03.2003

Regest

Einkommensteuer, Belastung außergewöhnliche, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B785/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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