Verfassungsgerichtshof B224/02 ua

B224/02 uaVerfassungsgericht13.03.2003

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B224/02 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2003

Spruch

Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 1.962,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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