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B119/03•Verfassungsgerichtshof B119/03
B119/03Verfassungsgericht01.04.2003
Auslegung eines Antrages, Verwaltungsgerichtshof, Wirkung aufschiebende, Verwaltungsstrafrecht, Strafe, Ersatzstrafe, VfGH / Klagen, VfGH / Verfahrenshilfe
1. Der in der Rechtssache des Ing. J H, ..., gestellte Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird, soweit er zur Klagsführung wegen Rückerstattung von Strafgeldern gestellt wurde, a b g e w i e s e n .
2. Soweit der Antrag die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde gemäß Art144 B-VG begehrt, wird er z u r ü c k g e w i e s e n .
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