Verfassungsgerichtshof A3/03

A3/03Verfassungsgericht10.06.2003

Regest

Sozialhilfe, VfGH / Klagen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A3/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2003

Spruch

Das Land Wien ist schuldig, dem Kläger zu Handen seines Rechtsvertreters 4 vH Zinsen aus € 199,69 vom 18. März 2003 bis 29. April 2003 binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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