Verfassungsgerichtshof A4/01

A4/01Verfassungsgericht11.06.2003

Regest

VfGH / Klagen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A4/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2003

Spruch

Die Stadt Wien ist schuldig, dem Kläger zu Handen seines Rechtsvertreters 4% Zinsen aus € 399,70 (S 5.500,-) vom 20. April 2001 bis 30. April 2001 sowie die Verfahrenskosten von € 368,93 (S 5.076,64) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Das Mehrbegehren an Verfahrenskosten wird abgewiesen.

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