Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G40/03; V57/03•Verfassungsgerichtshof G40/03; V57/03
G40/03; V57/03Verfassungsgericht23.06.2003
berufliche Vertretungen, Legalitätsprinzip, Selbstverwaltung, Ziviltechniker Kammer, VfGH / Verwerfungsumfang, Wohlfahrtseinrichtungen, Determinierungsgebot, Ingenieurkammer
I. §29 Abs2 Z2 sowie §31 des Ziviltechnikerkammergesetzes 1993, in der Stammfassung BGBl. 1994/157, waren verfassungswidrig.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II. Das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen (115. Verordnung) der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, erlassen durch Beschluss des Kammertages vom 7. April 1995, kundgemacht im amtlichen Teil der Zeitschrift "konstruktiv" Nr. 189 vom 6. Juni 1995, S 22ff., war gesetzwidrig.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.