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G11/03•Verfassungsgerichtshof G11/03
G11/03Verfassungsgericht23.06.2003
Baubewilligung, Bergrecht, Novellierung, Gesetz, Kundmachung, Parteistellung Bergrecht, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Legitimation, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, Schwarzbauten, Amnestie, VfGH / Beteiligter
Die erste Wortfolge "Bauten und andere" im ersten Satz des §211 des ArtI des Bundesgesetzes über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz - MinroG), BGBl. I Nr. 38/1999, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.
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